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Bewertungsgutachten

Grundsätzlich ist ja jeder Kaufpreis eine rechtsgültige Vereinbarungs- und Verhandlungssache, es sei denn, dass es sich um sittenwidrige Absprachen ( z.B. Wucher oder um einen Fall der „laesio enormis“, d.h. die Leistung eines Vertragsteiles ist nicht einmal die Hälfte der Leistung des anderen wert) handelt.

 

Für den konkreten Fall einer Liegenschaftsbewertung ist sicherlich die Einholung eines professionellen Gutachtens durch einen Sachverständigen hilfreich, der über das Vergleichs-, Boden-, Sach- und/ oder Ertragswertverfahren und unter Bedachtnahme auf die technische Restnutzungsdauer des Objektes sowie der Marktanpassung den aktuellen Verkehrswert ermittelt.

 

Moderne Immobilienbewirtschaftung und Immobilientransaktionen verlangen eine professionelle Bewertung der Liegenschaften durch einen Immobiliensachverständigen, um klare Verhältnisse für alle Beteiligten ( z.B. in Ehe und Erbschaftsangelegenheiten, für Banken und Versicherungen, u.v.m, ….) zu schaffen:

 

Promoviert in Real Estate Management und als konzessionierter Immobilientreuhänder mit langjähriger Erfahrung im Facility Management verfüge ich als legitimierter Gutachter über umfangreiches Fachwissen im Bereich der Schätzung und Bewertung von Liegenschaften.

 

Der Einsatz modernster Software mit ständiger Aktualisierung der Richtpreise, Richtsätze unter Bedachtnahme auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Liegenschaftsbewertungsgesetz, ÖNORM B 1802, …) unterstützt individuell und flexibel Ihr benötigtes Privat-, Gerichts- oder Bankgutachten optimal.

Mein Sachverständigenhonorar berechnet sich nach dem entsprechenden Aufwand und wird individuell frei vereinbart.

Jede Erstberatung ist natürlich kostenlos und unverbindlich.