Antworten auf häufige Fragen

Unser FAQ-Bereich

Der Abschluss einr Hausratsversicherung ist bei Mietwohnungen vertraglich vorgeschrieben, auch bei Wohnungseigentümern ist es dringlich anzuraten, eine Hausratsversicherung abzuschließen, sollte es z. B. aufgrund eines Wasserschadens zu einr Beschädigung Ihres persönlichen Inventars kommen.

Die ordnungsgemäße Verfugung und auch die laufende Kontrolle und Erneuerung dieser ist Aufgabe des aktuellen Bestandnehmers der Wohnung (egal ob Mieter oder Eigentümer). Wir können Ihnen gerne eine Firma für die Arbeiten empfehlen! Beachten Sie bitte die Judikaturänderungen der Versicherungen bezüglich Wasserschäden aufgrund von undichten Fugen!

Nach Abschluss aller Arbeiten erhalten wir von der beauftragen Sanierungsfirma die Rechnung und ein Stromverbrauchsprotokoll. Sobald uns dieses vorliegt, wird dies an Sie übermittelt und ebenfalls an die Gebäudeversicherung mit (falls vorhanden) Ihren Bankdaten zur direkten Zahlungsanweisung auf Ihr Konto.

Bitte reichen Sie das Stromverbrauchsprotokoll auch bei Ihrem Stromanbieter ein mit dem Vermerk Wasserschaden, damit Sie nach der Abrechnung nicht um diesen Verbrauch höhergestuft werden.

Wir bitten Sie um Übermittlung eines Fotos Ihres Schlüssels um auch ganz sicher den richtigen Schlüssel bestellen zu können. Die Bestätigung wird an ein ortsansässiges Schlüsseldienstunternehmen mit Kopie der Sicherungskarte (im Falle eines gesicherten Schließsystemes) übermittelt und Sie können dann dort Ihre gewünschten Schlüssel abholen.

Die häufigsten Gründe:

  • Grundsätzlich wird jedes Jahr die monatliche Betriebskostenpauschale auf das erforderliche Ausmaß angepasst, je nach Verbrauch und aktueller Kalkulation kann diese sowohl erhöht, als auch verringert werden.

  • Aufgrund Ihrer mietvertraglichen Vereinbarung ist der Hauptmietzins (möglicherweise) wertgesichert. Bei Erreichen des vereinbarten Schwellenwertes führt dies zu einer Anpassung des Hauptmietzinses an die in der Zwischenzeit stattgefundene Geldentwertung.

  • Die Rücklage wird seit der WEG-Novelle 2022 gesetzlich alle zwei Jahre indexiert, die aktuelle Indexierung lautet ab Jänner 2024 € 1,06/m² Nutzfläche.

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, sodass wir im Falle einer vorhandenen SEPA-Lastschrift das Mandat noch ändern können. Wenn Sie einen Dauerauftrag eingestellt haben, sollte Sie dies bei Ihrer neuen Bank angeben, damit dieser übernommen werden kann.

Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat wünschen, finden Sie das unter Service – Downloads

Nein, dies ist aus bau- und feuerpolizeilichen Gründen VERBOTEN! Das unerlaubte Deponieren jeglicher Fahrnisse (Schuhe, Kartonagen, Möbel, Pflanzen, Fahrräder, Kinderwägen, Autositze, kleine Regale, …) ist eine Verwaltungsübertretung und kann von der Behörde mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Wir bekommen regelmäßig diesbezügliche Mängelmeldungen des zuständigen Rauchfangkehrers, der Reinigungsfirmen und anderer Hausbewohner und bitten daher, dies zu unterlassen. Sollten Sie trotzdem Gegenstände, nach Kontaktaufnahme unsererseits, auf allgemeinen Flächen abstellen, werden diese kostenpflichtig von uns entfernt.

Versuchen Sie zunächst mit Ihrem Nachbarn persönlich und ruhig über die Angelegenheit zu sprechen, oftmals kann hier schon eine Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten zufrieden stellt.

Wir sind bemüht, alle Bewohner des Hauses mittels Rundschreiben auf die Einhaltung der Hausordnung hinzuweisen. Sollte sich die ermahnte Person weiterhin nicht an die Regeln halten, enden unsere Möglichkeiten als Hausverwaltung und die Sache ist zwischen den Nachbarn direkt zu klären, es handelt sich um Zivilstreitigkeiten und hierfür ist die Polizei zuständig.

Betriebskosten sind Kosten, die durch den Betrieb eines Objektes laufend anfallen. Wer welchen Teil der Betriebskosten zu tragen hat, hängt zunächst davon ab, ob es sich um ein Miet- oder um ein Eigentumsobjekt handelt.

Gesetzliche Bestimmungen zum Mietobjekt finden sich Großteiles im MRG (Mietrechtsgesetz), in welchem die Betriebskosten taxativ aufgelistet sind. Zu den Betriebskosten zählen unter anderem Wasser/Kanal inklusive Dichtheitsprüfung, Eich-/Ablese- und Abrechnungskosten, Kanalräumung, Müllgebühren mitsamt möglicher Entrümpelung herrenlosem Gut aus allgemeinen Teilen der Liegenschaft, Schädlingsbekämpfung, Gebühren des Rauchfangkehrers, Strom für Beleuchtung des Stiegenhauses, des Aufzuges und der Gemeinschaftsflächen, Versicherungsprämien, Verwaltungshonorar, Hausreinigung inklusive Schneeräumung, öffentliche Abgaben, laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Heizung, Waschküche, …)

Mangels anderslautender Vereinbarung sind die vorgeschriebenen Vorauszahlungen auf die Aufwendungen für die Liegenschaft am fünften eines jeden Kalendermonats fällig.

Betriebskosten müssen immer im Ausmaß der Vorschreibungen bezahlt werden und dürfen keinesfalls zurückbehalten werden. Auch nicht, wenn Mängel oder Schäden auftreten bzw. man mit der Leistung einer der im Rahmen der Betriebskosten beauftragten Firma nicht zufrieden ist.

Häufig wird angenommen, dass dieser Begriff das Alleineigentum an einer Wohnung bezeichnet. Das ist FALSCH. Es handelt sich hierbei um das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht, das untrennbar mit dem Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft verbunden ist.

Somit haben Sie ein alleiniges Nutzungs- und Verfügungsrecht über Ihr Top und auch ein anteilsmäßiges Eigentum an allen allgemeinen Teilen des Hauses.

Die Festsetzung der Eigentümeranteile der jeweiligen Miteigentümer erfolgt auf Grundlage eines Nutzwertgutachtens. Dieses wird durch einen Sachverständigen erstellt und bildet die einzelnen Wohnungs­eigentumsobjekte, sowie deren Zugehör auf Grundlage deren Nutzfläche, Lage im Objekt, etc. ab.

Jedes Objekt wird bewertet und mit rechnerischen Anteilen dargestellt, welche so auch im Grundbuch ersichtlich sind. Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat wünschen, finden Sie das unter Service – Downloads

Steht ein Eigentümerwechsel an, benötigen wir folgenden Daten zu diesem Vorgang:

  • Name(n) der/des neuen Eigentümers inklusive Kontaktdaten (E-Mail + Mobilnummer)

  • Nachweis über den Verkauf (z. B. Auszug aus dem Kaufvertrag)

  • Übergabestichtag bzw. ab wann die monatlichen Kosten vom neuen Eigentümer getragen werden.



Hierfür finden Sie in unserem Downloadbereich ein Dokument!

Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat wünschen, finden Sie das unter Service – Downloads